Durchführung von Zwischen- und Gesellenprüfungen
Innungen stehen ihren Mitgliedern bei der Lehrlingsausbildung "von A bis Z" zur Seite:
- Bereitstellung des vorgedruckten Lehrvertrages,
- Eintragung in die Lehrlingsrolle,
- Beratung in allen das Lehrverhältnis betreffenden Fragen,
- Schlichtung von eventuellen Streitigkeiten vor dem Lehrlingsschiedsgericht auf Wunsch,
- Durchführung der Zwischen- und Gesellenprüfungen, mit Einladungen an die Prüflinge und Information der Betriebe, Durchführung und Bewertung der theoretischen und praktischenPrüfungen, Ausstellung und Zustellung der Prüfungsbescheinigungen und Zeugnisse.
Wenn Sie Fragen zum Thema haben, richten Sie sich bitte per Telefon, Fax oder E-Mail an Ihre Innung.