Gutachten zu handwerksrechtlichen Fragen
Die Innung wird bei Aufforderung in vielfältiger Weise als Gutachter tätig, unter anderem, wenn es um Ausnahmebewilligungen für die Ausübung eines Handwerks geht. Die Innung gibt Auskunft, was sie alles begutachtet.
Unter der Rubrik "Innungen" finden Sie zu den einzelnen Innungen oder Gewerken den Mann / die Frau, die Ihnen näheres dazu sagen kann.